Wer garantiert mir, dass ich nicht wieder aus der gesetzlichen Krankenkasse rausgeschmissen werde?
Der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 2017 bietet den Betroffenen mittlerweile eine Grundlage gegenüber der Krankenkasse bzw. den Betriebsprüfern im Rahmen der Prüfung selbst oder im Anhörungsverfahren einen Vertrauensschutz zu begründen und durchzusetzen.
Dies kann nur über ein Statusfeststellungsverfahren und eine Prüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Nur so können aktuell bewertete und gestaltete Konstellationen auch in Zukunft weiterhin ihre Wirkung unabhängig von möglichen Änderungen in der Rechtsprechung behalten. Diese Verfahren betreffen primär die Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörigen.